Domino’s Deutschland: Produktinfos prüfen
Pizza, Größe, Boden, Belag und Portion eindeutig zuordnen
Domino’s-Nährwerte und Allergene für Deutschland
Domino’s Deutschland veröffentlicht Pflichtinformationen zu Lebensmitteln, Zutaten, Allergenen und Nährwerten. Die frühere Seite verwendete US-Bezeichnungen wie „Hand Tossed“, „Thin Crust“ und „Bread Bites“ sowie eine feste Kalorienzahl pro Stück. Diese Angaben waren nicht einer aktuellen deutschen Pizza, Größe und Stückzahl zugeordnet und wurden entfernt.
So wird ein Wert richtig zugeordnet
- Wählen Sie das genaue Produkt aus dem deutschen Angebot.
- Prüfen Sie, ob die offizielle Angabe pro 100 g, pro Portion oder pro Verpackung gilt.
- Für einen Wert pro Stück werden zusätzlich Gesamtgewicht und tatsächliche Stückzahl benötigt.
- Berücksichtigen Sie Boden, Käserand, Belag, Dip und weitere Extras separat.
Geltungsbereich und Primärquelle
Region: Deutschland. Quelle geprüft: 18. Juli 2026.
Domino’s Deutschland – Pflichtinformationen zu Lebensmittelprodukten
Warum Angaben pro 100 g nicht automatisch Stückwerte sind
Eine Angabe pro 100 g beschreibt die Energiedichte. Sie kann erst dann in einen Stückwert umgerechnet werden, wenn das tatsächliche Gewicht und die Anzahl der Stücke feststehen. Eine pauschale Umrechnung würde bei unterschiedlichen Größen zu falschen Ergebnissen führen.
Häufige Fragen
Warum wurde die frühere Zahl pro Slice entfernt?
Weil sie nicht mit einer aktuellen deutschen Produktkonfiguration belegt war.
Wo finde ich Allergeninformationen?
Auf der offiziellen deutschen Pflichtinformationsseite und bei der konkreten Bestellung.
Bei Allergien ist die aktuelle Information des Restaurants maßgeblich. Dieser Text ist keine medizinische Beratung.
Redaktionelle Angaben
Geschrieben und redigiert von
Leitende Redakteurin für deutschsprachige Inhalte bei CalMind. Verantwortet deutsche Ernährungsinhalte und ausgewählte internationale Seiten.
Redaktionelle Angaben hinzugefügt am 17. Juli 2026. Diese Seite gilt nur dann als fachlich geprüft, wenn eine namentlich genannte Fachperson und eine überprüfbare Qualifikation ausgewiesen sind.
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